Der BGH griff einen alten Streitpunkt auf, wann eine Willenserklärung per Email im Geschäftsverkehr als zugegangen gilt. Die Klägerin machte mit anwaltlicher erster Email am 14.12. 09.16 Uhr Restwerklohnforderungen von 14 TEUR geltend. Mit zweiter Email der Anwälte von 09.56Uhr stellten diese klar, dass in der Gelendmachung noch keine verbindliche Schlussrechnung liege, die Forderung also noch geprüft werde. Die Beklagte zahlte am 18.12. nur den in der Erstmail geltend gemachten Betrag. Die mit der später durch die Klägerin gesendeten Schlussrechnung mit höherem Betrag geltend gemachte Differenz beglich sie nicht. Das Gericht sah in der Erstmail ein Angebot zum Vergleichsschluss der Klägerin, welches die Beklagte durch Zahlung angenommen habe. Den Vorbehalt der anwaltlichen zweiten Mail, es könnten noch Nachforderungen kommen, ließ der BGH unbeachtet. Hierin läge weder eine Anfechtung noch ein Widerruf. Eine E-Mail sei im geschäftlichen Verkehr dann dem Empfänger zugegangen, wenn sie abrufbereit in seinem elektronischen Postfach eingegangen sei. Ein Widerruf der Erstmail ist nach den Regeln des BGB nur möglich, solange sie noch nicht zugegangen war gem. § 130 BGB. Dies war aber unmittelbar der Fall, die Zweitmail konnte daher an der Wirksamkeit der Willenserklärung nichts ändern. „Der Umstand, dass die Annahme der Beklagtendurch Zahlung am 18.12. zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, zu dem sie aufgrund der zweiten E-Mail der Klägerin vom 14.12. bereits Kenntnis
Weiterlesen
Die durch die Kündigung des Einspeisevergütungsvertrags seitens ARTE und deren Gesellschafter ARD/ZDF benachteiligte Einspeisegesellschaft klagte auf Fortzahlung der Vergütung/Schadensersatz, denn sie hielt die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) für unwirksam. Entgegen dem OLG stimmte dem der BGH zu. Ein typisches Mittel einer verbotenen Verhaltensabstimmung sei der Austausch von Informationen über wettbewerbsrelevante Parameter mit dem Ziel, die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten des Konkurrenten auszuräumen. Der BGH sieht ARTE als ein Wettbewerbsunternehmen (Konkurrent) zu ARD/ZDF und damit eine Abstimmung unter Wettbewerben als gegeben. Die Vorinstanz meinte, als Gesellschafter der ARTE hätten sich ARD/ZDF abstimmen dürfen. Dem widersprach der BGH,
Weiterlesen
In diesem Streitfall hatten die Parteien Transportunternehmen - Subunternehmers (Trucker) eine Schiedsvereinbarung aufgenommen. Oliveira verlangte dem entgegen vor dem staatlichen Gericht eine angemessene gesetzliche Vergütung, New Prime wandte den Vorrang der Schiedsabrede ein, worauf das Gericht das staatliche Gerichtsverfahren zu stoppen habe und allein das Schiedsgericht vorab über seine Zuständigkeit zu befinden habe. Nicht so hier, so das USC, denn § 1 FAA nehme „contracts of employment of … railroad employees“ von der Anwendbarkeit des Acts aus. Das USC gestand dem staatlichem Gericht eine, wir möchten es VOR-VOR-Prüfungskompetenz nennen,
Weiterlesen
Die Klägerin überführte eine gebrauchte Anlage nach Demontage von Deutschland nach Österreich und baute sie dort wieder auf. Angebot und AGB der Klägerin enthielten eine Rechtswahl zu Gunsten Deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Gerichtsstand sollte hiernach Nürnberg sein.
Weiterlesen
Der BGH entschied, dass deutsche Gerichte für Klagen wegen Verletzungen von Unionsmarken international nicht zuständig sind, wenn ein Online-Händler aus dem EU-Ausland (hier: Italien) auf seiner Website Kunden in Deutschland markenverletzend Waren (hier: Parfüm) zum Kauf anbietet. Maßgeblich für die Zuständigkeit sei nicht der Ort, an dem die Website abgerufen werden könne, sondern der Ort, an dem die Veröffentlichung des Angebots in Gang gesetzt worden sei. Die deutschen Gerichte seien nicht nach Art. 97 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 international zuständig.
Weiterlesen