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BFH 05.12.2019: Schenkung durch (rechtlichen) leiblichen Vater – nicht biologischer Vater – Steuerklasse

Der leibliche, biologische, aber nicht rechtliche Vater schenke seiner „Tochter“ in 2016 30.000 EUR und übernahm die Schenkungssteuerlast. Er erklärte die Schenkung mit Steuerklasse I Eltern – auf Kinder.Hiernach wäre die Schenkung aufgrund der bestehenden Freibeträge steuerfrei. Das Finanzamt ordnete jedoch in Steuerklasse 3 ein und erhob Schenkungssteuer. Die rechtliche Vaterschaft des mit der Mutter verheirateten Mannes

schließe die steuerliche Berücksichtigung des biologischen Vaters als „Eltern“ aus. Die biologische Abstammung allein führt nicht zur rechtlichen Vaterschaft. Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Gesetzgeber sei, so der BFH, nämlich nicht verpflichtet, die rechtliche Anerkennung der Elternschaft stets von der Prüfung abhängig zu machen, von wem das Kind im Einzelfall biologisch abstammt. Die Steuerfestsetzung war damit rechtmäßig.