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EUGH 16.07.2020: DATENSCHUTZNIVEAU US-EU NICHT MEHR GEREGELT- EUGH KIPPT US-PRIVACY-SHIELD AGREEMENT

Für die Nutzer gegenwärtig stark nachgefragter Videoplattformen mit US-Basis (zoom, microsoft team viewer, skype etc.) wie auch für jeden anderen Datentransfer in Richtung US ist diese Entscheidung von erheblicher Relevanz. Die Annahme der Gleichwertigkeit von US-Datenschutzstandards mit EU-Vorgaben der DSGVO hat der EuGH mit diesem Urteil verneint. Er erklärt die Schutzschildabreden des Privacy Shields für unzureichend.

Die bisher akzeptierten Standardvertragsklauseln zwischen Europäischem Datenverarbeiter und US-Counterpart stellen keine hinreichenden Sicherheiten für die Garantie der Einhaltung europäischen Datenschutzniveaus in den US. Konsequent ist jede, auf nicht nachregulierten Standardklauseln basierende Datenverarbeitung mit US-Bezug gegenwärtig mit erheblichen rechtlichen Risiken belastet. Dies betrifft naturgemäß auch Anwendungen zur Durchführung von Homeoffice-Videokonferenzen etc.

Ansprechpartner

Yves Heinze, Legum Magister (Univ. of Sydney)
(Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht, Steuerrecht und 
Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert).

Adresse

HEINZE LEGAL CONSULTING
Leutragraben 1 (Jentower)
07743 Jena