Zum Hauptinhalt springen

BAG 11.12.2019: LOHNFORTZAHLUNG ÜBER 6 WOCHEN HINAUS

Der betroffene Arbeitnehmer erkrankte während der Arbeitsunfähigkeit an einer weiteren Erkrankung und verlangte nach Auslaufen der 6 Wochenfrist weitergehende Entgeltfortzahlung. Dies verweigerte das BAG unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur Einheit des Versicherungsfalls. Nur wenn der Mitarbeiter zwischenzeitlich genesen sei, komme der Neuanlauf des leistungspflichtigen 6-Wochenzeitraums in Frage, andernfalls ende die Leistungspflicht mit Ablauf des ursprünglichen 6-Wochen-Zeitraums.

Ansprechpartner

Yves Heinze, Legum Magister (Univ. of Sydney)
(Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht, Steuerrecht und 
Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert).

Adresse

HEINZE LEGAL CONSULTING
Leutragraben 1 (Jentower)
07743 Jena